B a u b e r a t u n g
Architekt für Dachgeschossausbau
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Wir beraten Bauherren bei allen Fragen rund um's Bauen. Angesichts der vielschichtigen rechtlichen Fragestellungen zum Baurecht, bieten wir Ihnen eine vorab Bauberatung zu Ihrem Vorhaben. Egal ob Sie ein Neubau planen, eine Immobilie umbauen, erweitern, umnutzen oder abbrechen wollen, unsere Bauberatung informiert Sie, was auf einem Grundstück möglich ist, wie Ihr beabsichtigtes Vorhaben umgesetzt werden kann
und geben Ihnen eine erste Kosteneinschätzung.
Als Sachverständiger erstellen wir Gutachten über Bauschäden und Baumängel an Altbauten. Durch die Begutachtung von Schäden werden Ursachen ermittelt und dargestellt, dies ermöglicht die Erarbeitung von Sanierungsvorschlägen und die Kostenermittlung für Bauschadens- und Baumängelbeseitigung.
Haben Sie Fragen rund ums planen und bauen
oder benötigen Sie eine unverbindliche Bauberatung vor Ort?
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B e r a t u n g . B a u a n t r a g . B a u l e i t u n g
Architekt Dipl. Ing. Matthias Warnke
Tel. 0177 / 280 35 47 | info@frag-die-architekten.de
Wir bieten unsere Architekturleistungen im gesamten Aachener Stadtgebiet an, Aachen-Mitte, Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster/Walheim, Laurensberg und Richterich.
Der Ausbau eines Dachgeschosses oder der Einbau einer Gaube ist Genehmigungspflichtig, dazu ist ein Nutzungsänderungsantrag im einfachen Genehmigungsverfahren beim Bauordnungsamt einzureichen.
Wenn die Dachform verändert wird oder anderweitig in statisch relevante Bauteile eingegriffen wird, erfordert dies ein Nutzungsänderungsantrag mit baulichen Maßnahmen, Dabei ist es ratsam sich beim zuständigen Bauamt über die planungsrechtliche Zulässigkeit zu informieren. Wenn ein Bebauungsplan besteht, könnten Festsetzungen bestehen, die die First- und Traufhöhe betreffen.
Bei Reihen- oder Doppelhaüsern ist darauf zu achten, dass aus brandschutzgründen Fenster bzw. Dachflächenfenster einen Abstand von min. 1,25 m von der Mittellinie gemeinsamer Brandwände zum Nachbargebäude haben.. Damit soll verhindert werden, dass im Falle eines Brandes das Feuer auf das Nachbargebäude überspringt.
Baurechtliche Aspekte in der BauO
NRW
Der Ausbau eines Dachgeschosses ist eine Umnutzung und bedarf daher gemäß Bauordnung NRW 2018 einer Baugenehmigung!
§ 60 BauO NRW – Grundsatz
(1) Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Genehmigungsfreiheit nach den §§ 61 bis 63, 78 und 79 Absatz 1 Satz 1 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach § 64 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlichrechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse
Fragestellungen zum Dachausbau